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AGBs

1. Geltung der Bedingungen

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1.1 Die kompletten Leistungen des Anbieters erfolgen ausschliesslich aufgrund, der folgenden Geschäftbedingungen. Für wiederholte und künftige Geschäftsbeziehungen, gelten diese Geschäftsbedingungen auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bestätigung der Leistungen durch die Unterschrift des Kunden oder sogleich durch die Anzahlung, gelten diese Bedingungen als angenommen.  

 

1.2 Die folgenden Bestimmungen gelten vollumfänglich und Änderungen oder Abweichungen durch den Kunden gelten nicht, ausser der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich diese Bedingungen unterzeichnet.  Somit gilt Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

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2.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Die Ausschreibungen der Mietobjekte wurden nach bestem Wissen des Eigentümers erstellt, für eventuelle Abweichungen z.B. aufgrund späterer Änderungen wird keine Haftung übernommen  

 

2.2 Der Abschluss eines Mietvertrags erfolgt zwischen dem Eigentümer und dem Kunden. Der Kunde teilt dem Vermieter schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Fax oder E-Mail seinen Buchungswunsch mit. Die Auftragserteilung gilt als stillschweigende Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Folgend erhält der Kunde einen Vertrag für das bestimmte Mietverhältnis. 

 

2.3 Die Gültigkeit des Vertrags beginnt nach gegenseitiger Unterzeichnung der beiden Parteien oder durch das eintreffen der Anzahlung. Die Anzahlung von 30% des gesamten Betrags muss innerhalb von 5 Arbeitstagen geleistet werden und gilt somit als verbindlich. Falls die Bezahlung nach der entsprechenden frist nicht eintrifft, wird das entsprechende Mietobjekt zur Weitervermietung freigegeben.  

 

 

3. Gewährleistung und Haftung

 

3.1 Der Umfang der Vertraglichen Leistungen bestimmt ausschliesslich nach Angaben des Internet Angebots, Mietvertrag und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

3.2 Das gebuchte Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden wie angegeben. Die im Vertrag aufgeführte Personen Anzahl schliesst ebenfalls Kinder mit ein. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen oder den Mietpreis anteilig dem Vertragspartner zu verrechnen.  

 

3.3 Der Vermieter Haftet für die ordnungsgemässe Bereitstellung des Mietobjekts zum vereinbarten Termin. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesüblichem Strom- und Wasserausfall oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung des Vermieters auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlung des Kunden beschränkt. 

 

3.4 In jedem Mietobjekt befindet sich eine Inventarliste, die immer auf dem aktuellsten Stand sein sollte und nach jedem Auszug kontrolliert wird. Beanstandungen sind am Einzugstag anzubringen, ansonsten wird die Inventarliste Ihrerseits als korrekt und akzeptiert erachtet. Jedes Apartment wird von uns abgenommen und das Inventar kontrolliert. Fehlendes und Beschädigtes Inventar wird verrechnet. 

 

3.5 Haustiere dürfen nur gegen eine schriftliche Bestätigung des Vermieters mitgebracht werden.  

 

3.6 Der Mieter ist verpflichtet grösste Sorgfalt zum vorhandenen Inventar zu leisten. Der Vertragspartner haftet persönlich für die von Ihm, seiner Mitbewohner, mitgebrachten Tiere oder die von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Schäden sind dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach deren auftreten zu melden.

 

 

4. An- und Abreise

 

4.1 Die Mietobjekte stehen Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung und können bei erfolgreicher Gesamtzahlung direkt übernommen werden. Am letzten Miettag muss das Mietobjekt bis spätesten 10.00 Uhr geräumt und verlassen werden. Die Schlüssel sind bei der Abreise direkt beim Vermieter nach der Inventarkontrolle abzugeben. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter vereinbart werden. 

 

 

5. Zahlung / Kaution

 

5.1 Nach erhalten der Reisebestätigung respektive der gegengezeichnete Offerte, ist eine 30% Anzahlung des gesamten Betrags innerhalb von 5 Tagen zu leisten. Andernfalls wird das Mietobjekt zur Weitervermietung freigegeben. 

 

5.2 Die Restzahlung erfolgt spätestens 14 Tage vor Anreise vollumfänglich, ansonsten behält sich der Vermieter vor das Mietobjekt weiterzuvermieten. Bei einer Stornierung der Reise, gelten die Bestimmungen aus Punkt 6 der AGBs.  

 

5.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen. 

 

5.4 Der Vermieter behält sich vor bei Schlüsselübergabe eine Kaution in Bar oder gegen Vorauszahlung einzuziehen. Die Kaution wird bei schadensfreier Rückgabe selbstverständlich Rückerstattet. Im falle von Schäden, haftet der Mieter vollumfänglich. Der Mieter behält sich sogleich vor, den Schaden nach eigenem Ermässen zu verrechnen. 

 

 

6. Rücktritt / Stornierung

 

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von Ihrer Buchung zurücktretten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung beim Veranstalter, d.h. Posteingangsstempel. Im Falle eines Rücktrittes bitten wir um rechtzeitige schriftliche Bekanntgabe, damit wir einen angemessenen Ersatz finden und somit für Sie die Unkosten so gering wie möglich halten können. 

 

6.2 Treten Sie von der Buchung zurück oder reisen Sie nicht oder verspätet an, kann angemessener Ersatz für die getroffenen Mietvorkehrungen, Mietausfall und Aufwendungen verlangt werden. Der Betrag, den der Vermieter für seine Vorkehrungen von Ihnen fordert, richtet sich in der Regel nach der Höhe des Mietpreises und wird speziell bei Punkt 6.5 aufgeführt. 

 

6.3 Im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit können wir die Reservierung in Fällen höherer Gewalt, Krieg, Streik, Naturkatastrophen und dergleichen kündigen und haben in anderen Fällen, in denen das reservierte Mietobjekt nicht zur Verfügung gestellt werden kann, das Recht, dem Mieter ein anderes vergleichbares Mietobjekt anzubieten, oder die Reservierung im Namen des Vermieters ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Dabei wird unter Ausschluss weitergehender Ansprüche die bezahlte Vorauszahlung/ Miete für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückerstattet. 

 

6.4 Der Veranstalter kann außerdem vor Antritt der Reise vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Mietbeendigung gerechtfertigt ist oder der Mieter den Mietpreis trotz Fälligkeit nicht zahlt. In diesem Fall verfällt das Mietrecht, jedoch nicht der Anspruch des Vermieters oder des Veranstalters auf Zahlung des vollständigen Mietpreises. 

 

6.5 Folgend sind die Rücktritts- / Annullierungskosten im Maßstab zum Mietpreis und dem Zeitraum aufgeführt:

 

90 Tage bis 60 Tage vor Reisebeginn                  30% des Mietpreises

59 Tage bis 40 Tagevor Reisebeginn                    40% des Mietpreises

39 Tage bis 20 Tage vor Reisebeginn                   50% des Mietpreises

20 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn                    70% des Mietpreises

14 Tage bis   7 Tage vor Reisebeginn                    80% des Mietpreises

6   Tage bis   1 Tage vor Reisebeginn                     90% des Mietpreises

Bei Nichtantritt der Reise                                      100% des Mietpreises 

 

 

7. Schlussbestimmungen

 

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigem unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

 

7.2 Der Gerichtsstand befindet sich in Porec, Kroatien

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